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Montag, 17 Februar 2020 18:33

Neue Notdienst Gebühren seit Mitte Februar 2020 Featured

 

Kurz: Neu nach aktueller Gebührenordnung: Im Notdienst: Notdienstgebühr von €59,50 zzgl dem mindestens doppelten Gebührensatz

Ausführliche Informationen:

Kostenfaktor Tier – oder: was ist mein Haustier mir wert!? 
 
Haustiere kosten Geld. Das wird einem besonders bewusst, wenn das geliebte Tier mit einem Leiden
zum Tierarzt muss. Nicht selten wird danach - vor allem im Internet - vorschnell über angeblich
ungerechtfertigte Preise geschimpft. Zu Unrecht, denn die Tierarztkosten basieren auf einer
Gebührenordnung. Tierärztin Johanna Geng aus Hahndorf beleuchtet, wie die Preise zustande kommen
und erläutert die im Bundesgesetzblatt am 10.02.2020 veröffentlichte vierte Verordnung zur Änderung
der Tierärztegebührenordnung. 
 
Der Berufsalltag einer Tierärztin wird von etlichen Faktoren beeinflusst. Viele Eindrücke, schöne und
auch unschöne Momente, gehören dazu. Schließlich haben wir Tierärzte und das Fachpersonal alle
diesen Beruf gewählt, weil wir Tieren - und den dahinter stehenden Menschen - helfen wollen. Es ist
unser oberstes Ziel, den treuen Weggefährten und Familienmitgliedern eine hervorragende
Gesundheitsversorgung zu bieten. So gehört es natürlich auch zu unserem Berufsbild, speziell in
Notlagen auch nachts oder am Wochenende für Sie da zu sein, um rund um die Uhr bestmögliche Hilfe
zu ermöglichen und Ihnen und Ihrem Tier auch in den stressigsten Situationen immer Verständnis und
Geduld entgegenzubringen. 
Doch dieser Einsatz und das gelebte Pflichtbewusstsein haben nicht nur einen hohen Wert, sondern auch
einen Preis. Denn Tierarztpraxen müssen ebenso entsprechend ausgestattet sein, um den Patienten eine
moderne und erfolgreiche Behandlung gewähren zu können. Dazu gehört neben Praxiskosten im
Allgemeinen auch eine faire und angemessene Bezahlung der Angestellten. Außer den Mitarbeitern,
welche Sie auch direkt am Patienten erleben, kommen noch mehrere Berufsbilder hinzu, die eine Praxis,
für den Tierhalter quasi unsichtbar, im Hintergrund unterstützen. Dazu gehören unter anderem
Bürofachangestellte, kaufmännische Angestellte, Reinigungspersonal sowie Personal im
Praxismanagement.
Neben dem gut ausgebildeten Fachpersonal, welches regelmäßig Fortbildungen besuchen muss, gehört
zu einer modernen Behandlung entsprechendes Inventar und Equipment auf einem aktuellen
technischen Stand. Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Menge Faktoren für die Qualität und
den Erfolg einer Behandlung entscheidend sind. Nicht nur der persönliche Anspruch der Tierarztpraxis ist
von Bedeutung, sondern auch unzählige gesetzliche Voraussetzungen müssen permanent beachtet
werden, die wohl wichtigsten hierbei sind das Tierschutzgesetz und die Berufsordnung. Letztere
verpflichtet Tierärzte, die vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
zwingend anzuwenden. Einen weiteren Kostenfaktor stellt die Arzneimittelpreisverordnung als
gesetzliche Basis für die Berechnung der Medikamentenpreise dar.
In der Gebührenordnung für Tierärzte sind alle gängigen tiermedizinischen Leistungen gelistet und zu
jeder Leistung entsprechende Rahmengebühren definiert. Tierärzte sind auf Grund gesetzlicher
Bestimmungen dazu verpflichtet, sich an die Leistungs- und Kostendefinitionen der GOT zu halten. Dabei
grenzt die GOT die Kosten nicht nur nach oben ab, auch nach unten sind klare Grenzen definiert: „Die
Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen
Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, […] zu bestimmen“ (§2
Gebührenhöhe GOT).  
Die aktuelle GOT galt bis vor Kurzem in der Fassung vom 17.07.2017. Durch eine im letzten Dezember
vom Bundesrat verabschiedete Änderung ist neu eingeführt worden, dass für eine erbrachte Leistung in
Notdienstzeiten, Nachtzeit zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr und am Wochenende zwischen Freitag
18.00 und Montag 08.00 Uhr oder an gesetzlichen Feiertagen zwischen 0.00 und 24.00 Uhr, eine
Notdienstgebühr von 59,50 Euro berechnet werden muss. Ausgenommen von diesen Notdienstzeiten
sind alle bisher regulär angebotenen Sprechzeiten. Hinzu kommt, dass mindestens die doppelte Gebühr
vom einfachen Satz der einzelnen Positionen nach Gebührenordnung berechnet werden muss.
Hintergrund dafür ist unter anderem, dass die Bereitstellung von Personal in der Nacht und an den
Wochenenden mit zusätzlichen Kosten für die Tierarztpraxis verbunden ist. Denn nach geltendem
Arbeitszeitgesetz ist nur eine bestimmte tägliche Arbeitszeit zulässig und es müssen definierte
Ruhezeiten eingehalten werden. Wenn nun von einer Tierarztpraxis eine Notdienstbereitschaft
übernommen wird, bedeutet dies, dass im direkten Vergleich zu einer Öffnungszeit ausschließlich
tagsüber, auf Basis des geltenden Rechtes mehr Personal gebraucht wird. Was wiederum einen Anspruch
auf Bezahlung dieses nach sich zieht.
 
Eine weitere Neuerung ist, dass auch das Wegegeld für den Anfahrtsweg zu den Patienten, die nicht in
der örtlichen Praxis behandelt werden, angehoben wurde. So ist ab dem 14.02.2020 für jeden
Doppelkilometer statt 2,74 Euro nun 4,17 Euro zu berechnen, mindestens sind jedoch bei einer Anfahrt
jetzt 15,47 Euro statt wie bisher 10,23 Euro zu erheben. Diese Anfahrtskosten müssen nicht nur die
Kosten für Kraftstoff und sonstige KFZ Kosten decken, auch die Zeit, die der Tierarzt im Auto verbringt
muss damit bezahlt werden. 
Das bereits oben angesprochene Ziel der Sicherung einer qualitativ hochwertigen Behandlung wird
ebenfalls durch die GOT gestützt: „Die Unterschreitung des Einfachsatzes der Gebührenordnung ist
grundsätzlich unzulässig“ (§4 Abweichende Gebührensätze Abs. (3)). Dieses eindeutige Verbot eines
Preisdumpings dient im Endeffekt auch der Verhinderung von schlecht oder minderwertig ausgerüsteten
Tierarztpraxen und gewährleistet einen angemessenen Qualitätsstandart in allen Tierarztpraxen. 
So wie auch andere Gesetzte fortwährend angepasst und verändert werden, wird auch die GOT
überarbeitet, um zumindest einen Teil der Steigerung der allgemeinen Kosten, von denen auch Tierärzte
betroffen sind, abzufedern. Entsprechende Änderung werden öffentlich im Bundesgesetzblatt bekannt
gemacht und sind dadurch für alle Patientenbesitzer offen und frei zugänglich sowie nachvollziehbar. 
Daher ist festzuhalten: die Gebühren der Behandlung von Tieren sind keinesfalls willkürlich, sondern per
Gesetz geregelt. Dass sie dem ein oder anderen als „hoch“ erscheinen, liegt vor allem daran, dass die
tatsächlich anfallenden Kosten für die ärztliche Behandlung von uns Menschen dank der
Krankenversicherungspflicht nicht offensichtlich sind, da wir im Regelfall keine Rechnung dafür erhalten.
 
Tierkrankenversicherungen 
 
Wer Glück hat und ein gesundes Tier sein Eigen nennen kann, kommt ein- bis zweimal jährlich zu einer
allgemeinen Kontrolluntersuchung oder zum Impfen in der Tierarztpraxis vorbei, holt sich vielleicht
gelegentlich eine Wurmkur ab und hat ansonsten wenig Kostenaufwand für die tiermedizinische
Behandlung.
Weist jedoch das geliebte Haustier verschiedene Krankheiten oder Unregelmäßigkeiten auf, so
entstehen dadurch logischerweise auch Behandlungskosten. Wer dem vorbeugen möchte, kann heute aus einem Pool vieler unterschiedlicher Tierkrankenversicherungen auswählen. Vor einem Abschluss
sollte man sich genau über den Umfang der Kostenübernahme der jeweiligen Anbieter informieren.
 
 
Hinweis: Die aus der GOT entnommenen Texte sind der aktuellen Fassung, Stand Oktober 2019
entnommen.

 

 

 

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