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Protokoll der Anhörung zum Niedersächsischen
Gesetz über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG)
durch den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
am Mittwoch d. 30.10.02
(es handelt sich hierbei nicht um das offizielle Protokoll sondern um
eine Zuhörermitschrift)
Begrüßung
durch den Ausschussvorsitzenden.
Herr
Kix vom Niedersächsischen Landkreistag:
Die Zuständigkeit der Behörden bei Umsetzung des Gesetzes müsse
geklärt werden, für den entstehenden Verwaltungsaufwand müssen
finanzielle Regelungen getroffen werden. Bei der Feststellung der Rassezugehörigkeit
müsse die Beweislast umgekehrt werden, d.h. der Halter müsse
im Zweifelsfall beweisen das sein Hund nicht von einer der inkriminierten
Rassen abstammt. Fristen für Haltungsgenehmigung und Wesenstest müssten
festgelegt werden. Es müsse eine Versicherungspflicht für alle
Hunde eingeführt werden. Bereits nach der HVO erteilte Genehmigungen
und durchgeführte Wesenstests sollten auch nach Einführung des
Hundegesetzes weiter Gültigkeit haben. Kennzeichnungspflicht für
alle Hunde durch einen Chip.
Herr
Bothe vom Niedersachsischen Städtetag:Stimmt dem zu, spricht sich
aber gegen eine Versicherungspflicht für alle Hunde aus.
Herr Polizeihauptkommissar Kaufhold von der Landespolizeischule Niedersachsen:Die
im Gesetzentwurf geforderte Haltung von Hunden so dass jede davon ausgehende
Gefahr vermieden werden muss wiederspricht dem BGB in dem festgestellt
ist das von allen Tieren Gefahren ausgehen können da alle Tiere unvorhersehbar
reagieren können. Eine Rasseliste ist zur Feststellung gefährlicher
Hunde nicht haltbar. Ein Wesenstest nach Rasse ist unsinnig da es sich
hier nur um eine Momentaufnahme des Tieres handelt, ein Hund der den Test
bestanden hat kann einige Wochen später durch Aggressionsdressur
gefährlich sein. Daher ist ein Wesenstest nur bei auffällig
gewordenen Hunden sinnvoll. Sachkundenachweis für alle Hundehalter,
zumindest aber für die Halter größerer Hunde. Hundeführerschein
ist ein Schritt in die richtige Richtung, Anreiz durch reduzierte Hundesteuer
/ gestaffelte Versicherungsbeiträge. Bezeichnung „Wesenstest"
ist irreführend, es sollte „Verhaltenstest" genannt werden.
Keine Kennzeichnung getesteter Hunde durch rote Plaketten da diese „Gefahr"
signalisieren und ausgerechnet die Hunde, die den Wesenstest bestanden
haben, stigmatisieren. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Eingriff in die
Unverletzlichkeit der Wohnung ist unverhältnismäßig verglichen
mit den hohen Hürden für eine Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht
auf kriminelle Handlungen.
Herr Jochen Rissmann, Landesverband Niedersachsen des VDH:Begrüßt
zunächst das mit dem Gesetzentwurf einige überzogene Restriktionen
der HVO entfallen. Lehnt die Beurteilung der Gefährlichkeit nach
Rassezugehörigkeit ab, Aggressivität ist immer individuelles
Merkmal eines einzelnen Individuums. Die im Gesetzentwurf aufgeführten
Rassen sind erwiesenermaßen in keiner Weise auffällig. Der
VDH unterstützt daher auch die Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz.
Rote Plaketten für getestete Hunde sind unsinnig und sogar gefährlich.
Maulkorbpflicht nur für Hunde ab 1 Jahr damit sie als Junghunde die
notwendigen Sozialkontakte aufbauen können. Im Gesetzentwurf genannten
Auflagen und vorgesehenen Kontrolle sind nur für bereits auffällig
gewordene Hunde sinnvoll. Bei allen Beißvorfällen gibt es eine
Vorgeschichte des Hundes oder des Halters bei der die Ordnungsbehörden
längst hätten eingreifen können. Kennzeichnungspflicht
für alle Hunde mit zentralem Register, generelle Haftpflichtversicherung
mit Bonussystem bei nachgewiesener Sachkunde.
Frau Vera Steder, Deutscher Tierschutzbund:
Fordert ein Heimtierschutzgesetz. Hunde werden nur durch falsche Haltung,
Aufzucht oder Ausbildung gefährlich, die Gefährlichkeit ist
nicht an Rassen festzumachen. Pauschale Verbote sind unsinnig und unwirksam.
Wesenstest nur für tatsächlich auffällig gewordene Hunde.
Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung und Registrierung für
alle Hunde. Wesens- und Gesundheitsprüfung für Zuchthunde, Kontrolle
und Sachkunde der Züchter. Bessere Ausbildung der Fachleute / Tierärzte
die den Wesenstest abnehmen dürfen. Kontakte zwischen Kindern und
Hunden in Schulen fördern.
Herr
Dietrich Bethke, Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine:
Der Fall „Volkan" ist in den Medien so breitgetreten worden
weil er durch einen sogen. „Kampfhund" verursacht worden ist,
bei anderen tödlichen Beißvorfällen erschöpft sich
das Medieninteresse auf 1, 2 kleine Artikel. Die HVOs haben keinerlei
Schutz der Bevölkerung gebracht sondern nur die Tierheime mit aufgrund
ihrer Rassezugehörigkeit schwer vermittelbaren Hunden gefüllt.
Die Genehmigungspflicht für Hunde bestimmter Rassen ist sachlich
und fachlich nicht haltbar. Alle Vorfälle haben eine Vorgeschichte,
da hätten präventive Maßnahmen eingreifen können.
Sachkunde und Zuverlässigkeit nur bei tatsächlich auffällig
gewordenen Hunden. Allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter
ist bei ca. 5 – 8 Millionen Hunden nicht in qualitativ ausreichender
Form durchführbar, es sollten jedoch Anreize durch ein Bonussystem
bei Hundesteuer und Versicherungsprämie geschaffen werden. Kennzeichnungspflicht
und Zentralregister sowie Haftpflicht für alle Hunde. Kontrolle von
Zucht und Handel sowie Sachkunde der Züchter notwendig.
Herr
Dr. Manfred Herrmann, Allgemeiner Deutscher Rottweiler Klub:
Wenn die „bösen" Hunde per Gesetz ausgerottet sein werden
kommen eben die zweitbösesten dran. Dabei kommen bissige Hunde bei
allen Rassen vor, Ursache dafür ist nie der Hund sondern immer der
Halter. Auch jeder Mensch kann unkontrolliert reagieren wenn er sich bedroht
fühlt oder gereizt wird. Seit 2 Jahren wird nun über „diesen
Mist" diskutiert. Die Vorreiterrolle Bayerns hat nun das ganze Land
überrollt. Große Populationen wie der DSH werden in den Verordnungen
deshalb nicht aufgeführt weil sie wg. ihrer großen Anzahl nicht
verwaltet werden können. Welchen Unterschied macht es für ein
Beißopfer wenn es von einem Hund gebissen wurde dessen Population
von den Ordnungsbehörden nicht verwaltet werden kann ? Kennzeichnungspflicht
für alle Hunde. Aufklärung der Öffentlichkeit notwendig
um Vorurteile abzubauen, bei den Kindern anfangen und hier auch die Hundevereine
einbinden.
Herr
Bernd Fischer, Deutscher Klub für Bullterrier:
Die Gesetzvorlage ist untauglich, die Regelung in § 7 nach Beißvorfällen
ist unzureichend. Die Ordnungsbehörden sind hiernach zwar ermächtigt
aber nicht verpflichtet zu reagieren, d.h. wg. Überlastung der Ordnungsbehörden
blieben Beißvorfälle unbearbeitet. Die Auswahl der Rassen ist
willkürlich und falsch, eine Rasseliste ist nicht akzeptabel. Die
im Gesetzentwurf vorgesehenen Präventivmaßnahmen müssten
für Hunde aller Rassen gelten.
Herr
Peter Sander, Bullterrierzüchter und stellvertretender Leiter einer
Ordnungsbehörde hierzu ergänzend:
Wenn das Gesetz eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Gefahrenabwehrrecht
sein soll muss es für die Ordnungsbehörden auch durchführbar
sein.
Herr
Rainer Purde, Staffordshire Bullterrier Club Germany e.V.:
Die Feststellung der Rassezugehörigkeit ist für keinen Veterinärmediziner
eindeutig möglich, erst recht nicht bei Kreuzungen. Das verhalten
eines Hundes ist nicht beständig, es kann durch Dressur und Lebenserfahrungen
des Tieres verändert werden. Sachkunde für alle Hundehalter.
Restriktionen nur gegen Halter tatsächlich auffälliger Hunde.
Der StaffBull wurde in England als Kinder- und Familienhund gezüchtet,
ist ursprünglich in den dortigen Arbeitervierteln mit vielen Kindern
in kleinen Wohnungen gehalten worden. Mit dem Zuchtziel 40cm / 14,5 kg
ist er als Schutzhund gar nicht geeignet. Die Rasselisten sind wissenschaftlich
nicht haltbar. Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht für alle
Hunde sowie Sachkunde für alle Halter, evtl. gestaffelt: theoretischer
Teil für alle, praktischer Teil nur für Halter größerer
Hunde.
Rechtsanwalt
Herr Dr. Lange hierzu ergänzend:
Tötung von Hunden die nicht auffällig geworden sind nur wg.
nicht bestandenem Wesenstest ist unzulässig. Die Einschränkung
der Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) ist nicht haltbar.
Frau
Nielsen und Herr Thomas Henkenjohann, Verein gegen die Diskriminierung
von Hund und Halter:
Frau Nielsen zitiert Aussagen von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels
in denen dieser sich ausdrücklich gegen Rasselisten ausspricht und
diese als nicht sachgerecht und unsinnig bezeichnet. Die zuständigen
Stellen seien also seit langer Zeit über den Unsinn von Rasselisten
informiert. Lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes lässt sich
die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von der Rasse ableiten. Auch
die Rechtsprechung bzgl. Erhöhter Hundesteuer ändere sich dahingehend
das die Gefährlichkeit einer bestimmten Rasse zunächst nachgewiesen
werden müsse. Bei der Beurteilung ob eine Rasse überproportional
an Beißvorfällen beteiligt sei könne man die Welpenstatistik
des VDH nicht heranziehen da dieser nach eigenen Angaben lediglich 25
% aller Rassehunde umfasse, die hohe Zahl der Mischlinge überhaupt
nicht. Präventive Maßnahmen (Sachkunde, Wesenstest, Kontrollen)
müssten bei Zucht und Handel ansetzen. Haftpflicht, Kennzeichnungspflicht
und Sachkunde für alle. Die Erfassung von Beißvorfällen
müsse standardisiert werden um zuverlässige Zahlen zu erhalten.
Die Ordnungsbehörden müsste gegen unzuverlässige Halter
rigoroser vorgehen.
Herr
Schmidt, Deutscher Kinderschutzbund:Kinder sind nicht nur vor Hundebissen
zu schützen sondern müssten sich auch überall angstfrei
bewegen können. Gefahren gehen nur von Hunden mit erhöhter Beißkraft
aus, Vorbestrafte dürfen keine gefährlichen Hunde halten. Der
Kinderschutzbund begrüßt das Gesetz, bereits die HVO habe dazu
geführt das Hundehalter sich nun disziplinierter verhalten. Kinder
müssen vor gefährlichen Hunden (Kampfhunden) geschützt
werden.
Herr Hellberg, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft:
Ca. 70 % aller Hunde seien bereits haftpflichtversichert, die Bereitschaft
dazu habe sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, eine Versicherungspflicht
lehnt die Versicherungswirtschaft jedoch ab. Eine Meldepflicht der Versicherungen
gegenüber den Ordnungsbehörden würde zu deutlich höherem
Verwaltungsaufwand der Versicherungen führen, die Versicherungsprämien
müssten dann deutlich erhöht werden. Einige Versicherungsgesellschaften
nehmen erhöhte Prämien für sogen. „Kampfhunde",
es gibt jedoch keine nach Rassen spezifizierten Schadensstatistiken.
Dr.
Wilfried Cossmann, Tierärztekammer Niedersachsen:
Anleinzwang darf nicht großflächig verordnet werden da, insbesondere
für Junghunde, soziale Kontakte für die Hunde notwendig sind.
Rasseliste ist sachlich und fachlich nicht gerechtfertigt. Qualifizierung
der Hundeschulen und –Ausbilder dringend notwendig. Ermäßigte
Hundesteuer als Anreiz für Sachkundeprüfung. Gefährlichkeit
eines Hundes ist oftmals durch dessen Haltung und Umfeld bedingt.
Frau
Dr. Zoogbaum und Herr Dr. Grußendorf, Bundesverband der prakt. Tierärzte:
Der Gesetzentwurf fußt leider nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse
sondern widerspricht diesen. Es gibt keine molekularbiologische Unterscheidungsmerkmale
für „gefährliche Hunde". Die Sozialisation in den
ersten 12 Lebenswochen ist entscheidend, daher Sachkunde für Züchter
und Wesenstest für Zuchttiere. Große Zuchtanlagen, bei denen
menschlicher Bezug und Betreuung fehlen, müssten verboten werden.
Sachkunde für Halter, Zertifizierung von Hundeschulen und Ausbildern.
Standardisierter Wesenstest für auffällig gewordene Hunde. Kennzeichnung
aller Hunde durch Mikrochip, Tätowierung ist untauglich da zu 50
% schlecht leserlich; außerdem ist Tätowierung schlimme Tierquälerei.
Das Europaparlament hat bereits eine Chippflicht beschlossen die in 7
Jahren in ganz Europa Pflicht wird. Allgemeine Haftpflicht. Hunde sind
gut für Kinder und deren Entwicklung daher Hunde in die Schulen,
Kinder die mit Hunden aufwachsen sind seltener krank und selbstsicherer.
Dr.
Barbara Schöning, Fachtierärztin für Verhaltenstherapie:Aggressionsverhalten
gehört zu normalen Verhaltensrepertoire jedes Hundes, Einteilung
in mehr oder weniger gefährliche Rassen ist nicht möglich. Neue
Schwedische Untersuchung an über 15.000 Hunden 164 verschiedener
Rassen beweist das nur Einflüsse der Haltung und Umwelt maßgebend
sind. Der größte Teil von Beißvorfällen gegen Kinder
spielt sich innerhalb der Familie ab. Jeder Beißvorfall hat seine
Vorgeschichte, mangelnde Sachkunde der Eltern ist meist ursächlich.
Ein Wesenstest ist keine Garantie für die Zukunft aber sinnvoll bei
verhaltensauffälligen Hunden um zu entscheiden wie mit dem Tier weiter
zu verfahren ist. Sachkunde zum Halten von Tieren ist durch das Tierschutzgesetz
vorgeschrieben.
Prof. Hansjoachim Hackbarth, TiHo Hannover, Leiter des Instituts für
Tierschutz und Verhalten:Seit 1835 gibt es keine Kampfhunde mehr da keine
Hunde mehr speziell für Hundekämpfe gezüchtet werden. An
der TiHo wurden über 1.000 Wesenstests durchgeführt. Davon konnten
bisher jedoch nur 415 Tests ausgewertet werden da die Landesregierung
zwar viel Geld für neue Gesetze aber zu wenig für die Forschung
ausgibt. 95 % der getesteten Hunde zeigten keinerlei gestörtes aggressives
Verhalten obwohl sie ja ausnahmslos den angeblich gefährlichen Rassen
angehörten. Die restlichen 5 % zeigten Verhaltensauffälligkeiten
in verschiedenen Abstufungen was aber nicht gleich bedeute das sie alle
gefährlich seien. Wenn an alle Hunde testen würde sei mit einem
deutlich höheren Prozentsatz auffälliger Hunde zu rechnen. Kreuzungen
verschiedener Rassen lassen sich nicht bestimmen. Das häufig als
Begründung von Rasselisten aufgeführte sogen. Qualzuchtgutachten
basiert auf 2 Dissertationen die sich überhaupt nicht auf aggressives
Verhalten erwachsener Hunde beziehen sondern auf das Spielverhalten von
Welpen. Wesenstest für alle Zuchttiere. Beißvorfälle gegen
Kinder finden überwiegend innerhalb der Familien statt und zwar hauptsächlich
durch Klein- und Kleinsthunde gegen Klein- und Kleinstkinder. Sachkunde
für alle Tierhalter notwendig, erst mit dem Nachweis eines Beratungsgespräches
bei einem Tierarzt dürfte der Erwerb eines Heimtieres erlaubt sein.
Leinenzwang in bestimmten Arealen, z.B. Innenstädten, sinnvoll. Es
müssen aber ausreichende und naheliegende Auslaufflächen bereitgestellt
werden.
Fazit: alle Fachleute sprachen sich eindeutig und begründet gegen
Rasselisten aus. Nur der Vertreter des Kinderschutzbundes warf ständig
undifferenziert mit Begriffen wie „Kampfhund", „gefährliche
Hunde" und „erhöhte Beißkraft" herum. Wenn
die Parlamentarier des Niedersächsischen Landtages dennoch ein Gesetz
beschließen sollten das eine Rasseliste beinhaltet tun sie dies
eindeutig wider besseren Wissens.
Nach
der Anhörung habe ich mich noch mit einigen Abgeordneten der SPD
unterhalten. Sie haben sich einmütig gegen die Rasseliste ausgesprochen.
Einer ging sogar noch weiter und bezeichnete das ganze Gesetz als überflüssig,
wichtige Punke wie Sachkundenachweis, Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht
könnten auch in das Gefahrenabwehrgesetz aufgenommen werden. Allerdings
sagte mir einer der Abgeordneten auch das es dennoch schwierig würde
Minister Bartels von der Unsinnigkeit einer Rasseliste zu überzeugen,
dieser würde sicher versuchen die Rasseliste per Order de Mufti von
oben anzuordnen.
Arbeitskreis
Tierschutz der SPDBezirk Hannover
gez. Wolfgang H. Zerulla
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