|
Mit
dem Tier auf Auslandsreise
Zoll- und Einreisebestimmungen EU
Heimtierausweise - Übergangsregelungen (als .pdf)
spezielle
Links
Schweden
Norwegen
Großbritannien
/ England
England/Skandinavien:
Tollwut-AK-Titer-Formulare der Virologie Giessen
Hunde sind, von Außnahmen einmal abgesehen, gute Reisebegleiter. Die meisten sind willige Passagiere im Auto und in öffentlichen Verkehrsmitteln, und auch am Urlaubsort erweisen sie sich als anpassungsfähige Feriengäste. Warum also nicht die schönsten Wochen des Jahres in vierbeiniger Begleitung verbringen? Wer eine Auslandsreise plant, muß sich allerdings frühzeitig bei der Auslandsvertretung des Reiselandes mit den geltenden Einreisebestimmungen vertraut machen, damit das gemeinsame Urlaubsvergnügen nicht schon an der Landesgrenze ein jähes Ende findet. In allen europäischen Ländern (Ausnahme GUS) ist eine Tollwut-Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese muß in der Regel mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate (Türkei, Jugoslawien, Litauen: 6 Monate) zurückliegen. Die Tschechische und Slowakische Republik fordern darüber hinaus eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose, für Lettland ist zusätzlich die Leptospirose-Impfung Pflicht. Tierärzte kennen die Impfbestimmungen und tragen in einem Internationalen Impfpaß eine Gesundheits- und Impfbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben für das jeweilige Reiseland ein. In einigen Ländern muß bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das erst unmittelbar vor Reiseantritt ausgestellt sein darf. Dies gilt für Bulgarien, die Baltischen Staaten, Polen, Portugal, GUS, Spanien, Rumänien, Türkei und Ungarn. Wenn das Reiseziel Schweden, Norwegen oder Großbritanien heißt, muss zur Erfüllung der Einreisebedingungen zwischen vier und sechs Monaten Vorlaufzeit eingeplant werden. Diese Länder verlangen neben Impf- und Entwurmungsnachweisen auch Blutuntersuchungen und eine Identitätsmarkierung durch Mikrochip oder Tätowierung. Details können bei den örtlichen Veterinärämtern erfragt werden. Bei der Einreise nach Belgien, Dänemark, Frankreich und in die Niederlande sind Rassebeschränkungen zu berücksichtigen. Für ungetrübte Urlaubsfreuden sollten neben den gesetzlichen Vorschriften noch einige tierärztliche Ratschläge Beachtung finden: in vielen Urlaubsländern ist die Infektionsgefahr für Staupe und Parvovirose noch weitaus größer als in Deutschland. Die rechtzeitige Impfung - auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - schützt den Hund vor Ansteckung am Urlaubsort und zuhause. In einigen südeuropäischen Ländern (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal, aber auch Ungarn und Südschweiz) können durch Zeckenbisse und stechende Sandfliegen verschiedene Erreger auf den Hund übertragen werden, die schwere, unter Umständen tödlich verlaufende Infektionskrankheiten auslösen können. Eine Vorsorge gegen Zecken- und Flohbefall ist hier besonders wichtig. Zeigt der Hund nach dem Urlaub oder auch längere Zeit danach ein verändertes Verhalten, schlechtes Allgemeinbefinden oder Hautveränderungen, kann der Weg zum Tierarzt mit dem Hinweis auf die vorangegangene Reise lebensrettend sein. |